Neuerungen Wohnungseigentumsgesetz

Ab heute gelten die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetz.

 

Dies beinhaltet auch, dass Beschlussanfechtungsverfahren nicht mehr im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sondern den Regeln der Zivilprozessordnung unterliegen. Daraus folgen höhere Kosten für die beteiligten Parteien. Außerdem trägt nunmehr in der Regel die unterliegende Partei die gesamten außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten.

 

Umso wichtiger ist daher ein professioneller Verwalter, der die Beschlüsse eindeutig formuliert, und damit Rechtsstreite abwendet.