"Haushaltsnahe Dienstleistungen" für Wohnungseigentümer

Ende 2006 wurde seitens des Bundesfinanzministeriums an die Finanzämter die Anweisung gegeben Bescheinigungen über sogenannten "Haushaltsnahe Dienstleistungen" zu akzeptieren, die vom WEG-Verwalter erstellt wurden.

 

Bei "Haushaltsnahen Dienstleistungen" handelt es sich um Lohnkosten in den Bereichen Hausmeister, Treppenhausreinigung, Wartungen, Reparaturen, Modernisierungen etc. 

 

Der eigennutzende Eigentümer kann vom in der Bescheinigung ausgewiesenen Lohnanteil der angefallenen Kosten 20%, max. jedoch 600,00 EUR je Kostenart, von der Einkommenssteuer abziehen. Wer keine Steuern bezahlt, bekommt den ausgewiesenen Betrag vom Finanzamt ausbezahlt. Es handelt sich bei dieser Bescheinigung also nahezu um Bargeld!

 

Wir werden die Bescheinigung für unsere Kunden bereits für das Jahr 2006 erstellen und dazu rückwirkend alle notwendigen Änderungen vornehmen.