Änderung "Haushaltsnahe Dienstleistungen"

Das Finanzministerium hat erkannt, dass so mancher Eigentümer, der mit einer Steuerrückerstattung rechnet, nicht erst auf die Bescheinigung über "Haushaltsnahe Dienstleistungen" des Verwalters warten möchte. Daher wurden die Finanzämter nunmehr angewiesen diese Bescheinigung im Jahr der Ausstellung anzuerkennen.

 

Dies bedeutet, dass Sie die Bescheinigung für das Jahr 2007 - die Sie mit der Hausgeldabrechnung im Jahr 2008 erhalten haben - in Ihrer Einkommenststeuerklärung für das Jahr 2008 einreichen können, welche Sie ja erst im Jahre 2009 abgeben werden.