Dienstleistungen / Sondereigentumsverwaltung
Selbstverständlich kümmern wir uns nicht nur um vermietete Wohn- und Geschäftshäuser, sondern sind gerne auch im Auftrag eines Wohnungseigentümers innerhalb einer Eigentümergemeinschaft tätig.
Unsere Leistungen entsprechen dabei in Umfang und Qualität exakt derjenigen, wie bei der„Mietverwaltung“, beziehen sich dann jedoch selbstverständlich nur auf die betreffende Eigentumswohnung und deren Mieter.
Auch diese Dienstleistung kann kostenneutral für Sie sein.

