Aktuelles
01.01.2012 Neue Büroräume
Wir wachsen stetig weiter, daher brauchen wir mehr Platz. Aus diesem Grund finden Sie uns ab 2012 in neuen Räumlichkeiten.
Widdersdorfer Str. 217a, 50825 Köln
01.11.2008 Bankenkrise - Sind die angelegten Gelder sicher?
Wir führen sowohl alle laufenden Girokonten, als auch alle Anlagekonten der Instandhaltungsücklagen bei der Bank für Haus- und Grundbesitz eG (Hausbank München). Die Konten sind dort auf den Namen der von uns betreuten Eigentümergemeinschaften angelegt. Konten der von uns betreuten Eigentümer werden dort als treuhänderische fremgeldkonten geführt.
Da das Gesamtvolumen alle von uns für unsere Kunden angelegten Gelder für die Verzinsung zugrunde gelegt wird, erzielen wir auf den Anlagekonten derzeit einen Zinssatz von 3,1% p.a. - und das ab dem ersten Euro und bei täglicher Verfügbarkeit!
Die Hausbank München besteht seit 100 Jahren und hat eine sehr konservative Ausrichtung. Dies bedeutet, dass die Hausbank weder Risikogeschäfte macht, noch auf dem amerikanischen Markt aktiv ist.
Bei der Hausbank München handelt es sich um eine Genossenschaftsbank. Diese unterliegt daher dem Sicherungsfond der Volks- und Raiffeisenbanken und über diesen sind alle Einlagen zu 100% abgesichert.
Fazit: Alle von uns angelegten Kunden-Gelder sind sicher!
01.10.2008 Änderung "Haushaltsnahe Dienstleistungen"
Das Finanzministerium hat erkannt, dass so mancher Eigentümer, der mit einer Steuerrückerstattung rechnet, nicht erst auf die Bescheinigung über "Haushaltsnahe Dienstleistungen" des Verwalters warten möchte. Daher wurden die Finanzämter nunmehr angewiesen diese Bescheinigung im Jahr der Ausstellung anzuerkennen.
Dies bedeutet, dass Sie die Bescheinigung für das Jahr 2007 - die Sie mit der Hausgeldabrechnung im Jahr 2008 erhalten haben - in Ihrer Einkommenststeuerklärung für das Jahr 2008 einreichen können, welche Sie ja erst im Jahre 2009 abgeben werden.
01.07.2007 Neuerungen Wohnungseigentumsgesetz
Ab heute gelten die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetz.
Dies beinhaltet auch, dass Beschlussanfechtungsverfahren nicht mehr im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit , sondern den Regeln der Zivilprozessordnung unterliegen. Daraus folgen zum einen höhrere Kosten für die Beteiligten, zum anderen trägt in der Regel die unterliegende Partei die gesamten außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten.
Umso wichtiger ist daher ein professioneller Verwalter, der die Beschlüsse eindeutig formuliert, und damit Rechtsstreite abwendet.
01.01.2007 "Haushaltsnahe Dienstleistungen"
Ende 2006 wurde seitens des Bundesfinanzministeriums an die Finanzämter die Anweisung gegeben Bescheinigungen über sogenannten "Haushaltsnahe Dienstleistungen" zu akzeptieren, die vom WEG-Verwalter erstellt wurde.
Bei "Haushaltsnahen Dienstleistungen" handelt es sich um Kosten in den Bereichen Hausmeister, Treppenhausreinigung, Wartungen, Reparaturen, Modernisierungen etc.
Der eigennutzende Eigentümer kann vom in der Bescheinigung ausgewiesenen Lohnanteil der angefallenen Kosten 20%, max. jedoch 600,00 EUR je Kostenart, von der Einkommenssteuer abziehen. Wer keine Steuern bezahlt, bekommt den ausgewiesenen Betrag vom Finanzamt ausbezahlt. Es handelt sich bei dieser Bescheinigung also nahezu um Bargeld!
Wir werden die Bescheinigung für unsere Kunden bereits für das Jahr 2006 erstellen und dazu rückwirkend alle notwendigen Änderungen vornehmen.

